Im Jahr 2020 hat sich die Ratsversammlung eine neue Geschäftsordnung gegeben. In den zwei Jahren der Anwendung hat sich herausgestellt, dass die Frist für die Einreichung von Fragen für die Einwohnerfragestunde zu knapp bemessen war.
In ihrer Sitzung am 04.05.2023 hat die Ratsversammlung beschlossen, den § 8 Abs. 2c Satz 1 ihrer Geschäftsordnung zu ändern.
Dort heißt es jetzt: Die Fragen müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail bei dem/der Stadtpräsident/in eingegangen sein.
Damit wird die Einreichungsfrist von 6 auf 10 Tage verlängert.
Gleichzeitig soll die Tagesordnung der Ratsversammlung entsprechend früher veröffentlicht werden, verbunden mit einem Hinweis, dass sich diese bis zum Beginn der Ladungsfrist noch ändern kann.
Mit der Änderung des Stichtages soll erreicht werden, dass die Fragen inhaltlich besser vorbereitet und beantwortet werden können, und damit diese Form der Einwohner*innenbeteiligung verbessert wird.