Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes plant die Bundesregierung eine Reform des Wohngeldgesetzes. Das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz sowie die Änderung des Heizkostenzuschussgesetztes befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, welches frühestens am 28.10.2022 abgeschlossen wird.
Erst ab diesem Zeitpunkt werden die rechtsverbindlichen Vorgaben zur Umsetzung für die Wohngeldbehörden vorliegen.
Anträge auf Gewährung von Wohngeld werden nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entschieden. Wir empfehlen vor Antragstellung eine Probeberechnung unter www.flensburg.de in der Rubrik Wohngeld durchzuführen.
Informationen über den Stand der Gesetzgebung und der Umsetzung in der Wohngeldstelle werden unter www.flensburg.de zur Verfügung gestellt.
Wohngeldreform 2023
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